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1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich, wenn sie in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung von der Themenheft Publishing Ltd. (nachfolgend Themenheft) als anwendbar erklärt werden. Anders lautende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Themenheft ausdrücklich und schriftlich angenommen werden. Alle Vereinbarungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Vereinbarung ersetzen.
 
2. Anzeigen/Anzeigenofferten
Für den Inhalt der Anzeigen übernimmt der Auftraggeber die vollumfängliche Verantwortung gegenüber dem Verlag, Behörden und Leserschaft. Die Offerten gelten während 30 Tagen. Die Preise beziehen sich auf den vorgegebenen Produktionstermin. Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preise in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter.
 
2.1 Platzierungswünsche
Platzierungswünschen wird soweit als möglich nachgekommen; sie werden aber nur als Wunsch (nicht als Bedingung) entgegengenommen. Platzierungsvorschriften nur gegen Platzierungszuschlag gemäss Tarif. Bei Nichteinhaltung der Platzierungsvorschrift wird der Platzierungszuschlag nicht verrechnet; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
 
3. Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer.
 
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat bei «Gut zum Druck» innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Werden die Rechnungen nicht innert 10 Tagen bezahlt, kann ein Verzugszins in der Höhe von 5 % berechnet werden (§288 BGB).
 
5. Erscheinungstermin
Fest zugesicherte Erscheinungstermine einer Ausgabe gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Datenträger, «Gut zum Druck» usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei unserer Reprofirma bzw. Redaktion eintreffen. Wird das «Gut zum Druck» nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, ist Themenheft nicht mehr an die vereinbarten Erscheinungstermine gebunden.
 
5.1 Terminverschiebung und Distributoren
Themenheft behält sich das Recht vor, eine Publikation zu verschieben oder zu stornieren. Themenheft behält sich weiter das Recht vor, Distributoren zu wechseln. Eventuell anfallende Kosten für den Inseratekunden können nicht übernommen werden.
 
6. Vom Kunden geliefertes Material
Vom Kunden geliefertes Produktionsmaterial ist frei Haus zu liefern. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass das von ihm gelieferte Material die geforderte Eignung für die Verarbeitung und den vorgesehenen Versand aufweist. Er haftet für alle Schäden, die aus einer etwaigen Nichteignung entstehen können, sowie für alle Themenheft entstehenden Mehraufwendungen. Die Einlagerung des Materials geht auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sollte sich während der Ausführung des Auftrages herausstellen, dass die Druckprodukte einen gesetzwidrigen Inhalt aufweisen, ist Themenheft/Reprofirma berechtigt, den Vertrag mittels schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber per Datum der Mitteilung aufzulösen. Der Auftraggeber hat Themenheft sämtliche bis zur Vertragsauflösung angefallenen Kosten zu vergüten. Bei Anlieferung von nicht konformen Druckunterlagen werden für die anfallenden Bearbeitungskosten CHF 150.– pro Stunde verrechnet.
  
7. Elektronische Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger oder Modem), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt Themenheft keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Themenheft/Scanfirma übernimmt keine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Daten. Die Haftung von Themenheft beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, soweit solche auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
 
8. Haftungsbeschränkungen
Themenheft übergebene Manuskripte, Datenträger, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Kunde ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung von Themenheft für etwaige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit ihr zwingendes Recht entgegensteht.
 
9. Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Jede weitere Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung, ob vollständig oder in Teilen, sowie Änderungen und Bearbeitungen sind nicht gestattet. Unzulässig sind insbesondere auch die Verbreitung per E-Mail oder elektronischer Pressespiegel, Veröffentlichungen im Internet und kommerzielle Nutzungen. Für solche und weitergehende kommerzielle Nutzungen ist eine Bewilligung bei Themenheft einzuholen.
 
10. Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Kunden Themenheft zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgen unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.
 
11. Kontroll- und Prüfdokumente
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente Dateien (PDFs) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Themenheft/Reprofirma haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Kunden innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung von Themenheft beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit.
 
12. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB unwirksam und/oder nichtig sein oder werden, so behält der Vertrag im Übrigen seine Wirksamkeit. Die unwirksame und/oder nichtige Bestimmung wird durch eine zulässige Bestimmung ersetzt, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
 
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung untersteht deutschem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.
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